Wenn Sie es genau nehmen, dann verstoßen Sie dabei gegen die Gewerbeordnung und gegen die Pflicht, innerhalb eines Monats nach Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, die Anmeldung beim Finanzamt vorzunehmen.
Was kein Problem darstellt, ist die Rechnungen von Ihren Ausgaben schon das ganze Jahr über zu sammeln und dann ab September in die Buchhaltung hinein zu nehmen.
Ich biete Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an. Wir sind auf Jungunternehmer spezialisiert.
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