Guten Tag!
Angenommen, 2020 eröffne ich eine Firma im Ausland und verkaufe bestimmte Dienstleistungen im Namen dieser Firma.
Die Firma erhält Geld
1. von den Kunden und 2. von mir.
Die Firma zahlt alle Steuern und Abgaben im jeweiligen Land. In den Jahren 2020--2022 erhalte ich aus dieser Firma kein Geld (es liegt Geld auf dem Bankkonto der Firma, aber ich greife darauf nicht zu). Im Jahr 2023 entnehme ich erstmals Geld aus der Firma (z. B. indem ich mir ein Gehalt zahle).
Nehmen wir weiter an, dass ich in Österreich meinen steuerlichen Wohnsitz habe und als Angstellter arbeite. Alle Steuern und Gebühren (Lohnsteuer, Beiträge zur Gebietskrankenkasse etc.) für diese Tätigkeit werden automatisch vom Arbeitgeber an die jeweiligen Ämter überwiesen.
Frage: Muss ich in den Jahren 2020--2022, wo ich zwar eine Firma besitze, die mir aber keinerlei Einnahmen bringt, in Österreich etwas an Steuern und/oder Gebühren zahlen (zusätzlich zur Steuern und Abgaben, die mein öst. Arbeitgeber abführt)?
Mit anderen Worten: Verstehe ich richtig, dass ich erst im Jahr 2023 (dem Jahr des ersten Geldflusses von der Firma zu mir) für diese Einkünfte Steuern zahlen muss?
Danke im Voraus
Dmitrii Pisarenko |