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Verfasst von: Mike am 29.10.2019 22:59
 


THEMA:  Wie prüft das Finanzamt Honorarnoten, wenn kein Anfangsverdacht vorliegt?

Ich frage hier nicht nach dem Gesetz, sondern nach Standardprüfungen, welche automatisiert oder teilautomatisiert durchgeführt werden. Ich will nichts von Moralaposteln oder Theoretikern hören. Stattdessen suche ich nach Praxiserfahrung in der Honorarprüfung.

Hintergrund:

Ich bin am Überlegen, als Software-Entwickler ein zusätzliches, selbstständiges Einkommen mittels Honorarnoten zu lukrieren. Allerdings bin ich nicht gewillt, dafür 42% Steuern oder mehr zu verbrennen.

 

Nach meinem derzeitigen Verständnis beruht das Honorarnotensystem auf der Verflechtung von mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wovon zumindest einer eine korrekte Buchführung durchführt.

Soll heißen: Ich selbst kann eine Honorarnote zwar problemlos an der Finanz vorbei verrechnen, aber die Honorarnote erscheint in der Buchführung meines Auftraggebers auf!

Somit kann die Finanz von der Buchführung meines Auftraggebers die Spur zu mir selbst ziehen. Eine "sichere" Umgehung wäre also nur möglich, wenn mein Auftraggeber kooperiert und ebenfalls eine kreative Buchführung führt. Eine solche Kooperation ist für mich nicht realisierbar, weil ich nur mit einer Fachabteilung meines Auftraggebers in Kontakt bin.

Dennoch könnte mein Plan aus statistischer Sicht ein lukrativer Versuch sein:

Ein genauer Scan aller Honorarnoten ist realistischerweise nur mit Stichproben und/oder Machine Learning möglich. Ich nehme an, dass das österreichische Finanzamt noch kein Machine Learning einsetzt, um einen Graphen der Geldflüsse automatisiert zu ermitteln?

Falls kein Machine Learning verwendet wird, dann kann meine Honorarnote nur bei zufälligen Stichproben in der Buchführung meines Auftraggebers auffallen? Da mein Auftraggeber jedoch sehr gesetzestreu ist, erwarte ich hier keine besondere Prüfung.

Weitere Gedanken:

- Kontoeinsicht ist mir egal, weil diese erst bei einem konkreten Verdacht durchgeführt wird. Falls es jemals soweit kommt, dann habe ich eh schon verloren.

- Ich muss keine USt verrechnen, weil ich selbstständig unter 30k€ verdiene. Aus diesem Grund bin ich nicht ganz so tief im Finanzstrafrecht unterwegs, weil ich nicht USt und ESt gleichzeitig hinterziehen muss.

 

Was sagen die praktischen Experten zu diesen Gedanken?

 

Liebe Grüße,

Der anonyme Software-Entwickler

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