Hallo,
ich habe kurz gesagt folgendes Szenario:
- Eine pauschalierte Landwirtschaft
- Eine KG - Gasthaus (im gleichen Gebäude befindet sich auch der private Wohnbereich), wo der pauschalierte Landwirt als Kommanditist beteiligt ist
Von dem Kommanditisten wurde eine PV-Anlage erbaut:
- Größe ca 200kwP
- Anlage befindet sich auf dem Stall (wobei irrelevant ist auf welchem Gebäude sich die Anlage befindet)
- Ein einziger Zähler - d.h. der Strom wird von der LDW, KG und Privat verwendet
- Es wird mehr eingespeist als verbraucht --> somit fällt schonmal weg, dass man die PV in die LDW aufnehmen kann, da > 50% Einspeisung
Nun zu meinen Frage:
- Ist es möglich die PV-Anlage in die KG aufzunehmen, da der meiste Strom für die KG benötigt wird?
- Wenn JA - Dann müsste man ja für den Stromverbrauch der für die LDW verwendet wird eine Rg stellen oder? (und natürlich Privatanteil ausscheiden).
- Wenn JA - Ist es dafür nötig zusätzlich zum Gewerbe für das Gasthaus noch ein "freies Gewerbe" für die Stromeinspeisung der PV anzumelden und mit in die KG aufzunehmen? (Hätte steuerlich ja keine Auswirkung)
Danke schon im Voraus
Lg Sonja
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