Verfasst von:
Michael am
02.08.2007 07:29
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THEMA: Ausländischer Kunde ohne UID-Nummer |
Hallo!
Ich bin als Freiberufler für ein spanisches Unternehmen tätig. Normalerweise stelle ich EU-Kunden (Unternehmen) keine Umsatzsteuer in Rechnung (Reverse-Charge-System), dieser Kunde meint jedoch, von einer Regelung Gebrauch zu machen, die vermutlich der österreichischen Kleinunternehmerregelung ähnlich ist, und deshalb keine UID-Nummer zu besitzen. Ist hier dennoch das Reverse-Charge-System anzuwenden oder muss ich eine Umsatzsteuer in Rechnung stellen?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
02.08.2007 07:29
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THEMA: Re: Ausländischer Kunde ohne UID-Nummer |
Hallo Michael,
Im Reverse-Charge-System geht die Steuerschuld (Umsatzsteuer) auf den Leistungsempfänger über.
Er muss daher die "Umsatzsteuer" an das Landesfinanzamt abführen, kann sich diese als "Vorsteuer" aber wieder holen.
ist der Empfänger nun Kleinunternehmer, so bedeutet das, dass er die Umsatzsteuer abführen muss, sich diese aber (zumindest ist es in Österreich so) nicht mehr als Vorsteuer zurück holen kann.
Für Sie ist wichtig, dass es sich um ein Unternehmen handelt - üblicherweise bekommen auch die Kleinunternehmer für die Einkäufe in der EU eine UID-Nummer. Wenn er diese nicht beschaffen kann, sollte er Ihnen eine Bestätigung geben, dass er Unternehmer ist.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis
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