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Verfasst von: dr_med am 20.08.2007 16:50
 


THEMA:  rechnungsanschrift
bin seit einem monat als einzelunternehmer tätig. gewerbeschein hab ich gelöst. gegenüber meinen kunden und mitarbeitern möchte ich unter einem firmennamen auftreten. dieser name ist (noch) nicht ins firmenbuch eingetragen. hab auf meinen ausgangsrechnungen natürlich korrekt meinen namen obenstehen, aber bei einigen eingangsrechnungen steht nur der von mir gewählte firmenname oben (hab den auch auf meinen visitenkarten) inkl adresse (und oft zu handen mein name). frage: reicht das um die Vorsteuer geltend zu machen? oder muss unbedingt stehen "name - einzelunternehmen"?
Verfasst von: SK am 20.08.2007 16:50
 


THEMA:  Re: rechnungsanschrift
IHR Name muß auf der Rechnung vermerkt sein, ihr gewählter Firmenname KANN auf der Rechnung sein.
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