Hallo!
Ich beschäftige mehrere Studenten als Freie Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 4 ASVG (Persönliche Assistenz - Behindertenassistenz), größtenteils geringfügig beschäftigt.
Die erbrachte Leistung (Anzahl der monatlichen Assistenzstunden) und das Entgelt muß dokumentiert werden.
Müssen die freien Dienstnehmer mit freiem Dienstvertrag (kein Werkvertrag als Selbständige) Rechnungen oder Honorarnoten ausstellen?
Vielen Dank
Gerhard
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