Hallo,
ich gehe davon aus, dass das DBA zwischen der Schweiz und Österreich rechtswidrig ist.
In einer Nacht- und Nebelaktion sind die schweizer Politiker den schweizer Grenzgängern in krassester Weise in den Rücken gefallen.Die meisten schweizer Grenzgänger haben von der Revision des DBA erst im Januar 2007 erfahren, erst im Feburar 2007 ist in Österreich das Bundesgesetzblatt erschienen.
Aber auch der österreichische Fiskus hat bei der Revision nicht wirklich gut abgeschnitten. Einbusse nach der Revision: 9 Millionen Euro pro Jahr.
Wie sieht der Rechtsweg aus? Welches ist das Höchstgericht für die Prüfung, ob die Revision rechtswidrig ist oder nicht? Verwaltungsgericht? Verfassungsgericht? Hat die EU oder die OECD in dieser Sache etwas zu melden?
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