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Verfasst von: fritz am 06.09.2007 12:32
 


THEMA:  freier dienstnehmer
hallo ich arbeite als freier dienstnehmer und ausgemacht war ich bekomme 1600 euro netto. habe jetzt auch 1600 euro auf mein konto überwiesen, aber zeitgleich wurde mir mitgeteilt (von anderer stelle als meinem arbeitsgeber) ich muss eine steuernummer beim finanzamt besorgen um meine einkünfte zu versteuern? jetzt meine 2 eigentlichen fragen: wieviel muss ich bei diesem betrag steuern zahlen(monatlich oder jäghrlich?)? wieviel müsste ich von meiner arbeit überwiesen bekommen um 1600 euro netto zu erhalten? für hilfe wäre ich sehr dankbar lg
Verfasst von: Jutta Rapp am 06.09.2007 12:32
 


THEMA:  Re: freier dienstnehmer
Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Sie die Tätigkeit als freier Dienstnehmer aufgenommen haben. Als solcher müssen Sie nach dem Jahresende eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung aufstellen und eine Einkommensteuererklärung legen. Die Steuerberechnung können Sie unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm vornehmen.
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