Hallo!
Ich reiche gerade meine Einkommenssteuererklärung nach. Letztes Jahr habe ich nur vier Monate als geringfügig Beschäftigte gearbeitet, weil ich dann im Juni ein Kind bekommen habe - da lohnen sich also wirklich keine Steuerberaterkosten. ;)
Im FinanzOnline taucht aber nur das Wochengeld von der WGKK als "Lohnzettel" auf, die geringfügige Beschäffigung nicht. Ich will ja brav auch das bisschen angeben, aber wo trage ich diese Einkünfte ein?!
lg
Katharina Depisch
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