Befinde mich derzeit in einem Angestelltenverhältnis und bin seit kurzem aufgrund eines Werkvertrags (freiberufliche Krankenschwester) tätig.
Werde bis ende des Jahres unter 700 Euro verdienen.
Muss ich dem FA das Formular Verf24 trotzdem übermitteln? Was wenn ich im Folgejahr dann jedoch mehr verdiene und dieses Formular nicht abgegeben habe?
freundliche Grüße
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.09.2007 10:33