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Verfasst von: apfelkernhaufen am 19.09.2007 07:32
 


THEMA:  mehrere geringfügige Beschäftigungen als Studentin
Liebe Foren-Mitglieder! Ich darf im Jahr nicht mehr als € 6.000,-- verdienen. Diese Grenze kann ich auch einhalten. Allerdings gibt es Probleme bei der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, da ich diese überschreiten werde. Zur Erklärung: A1) Ich bin von Oktober 07 bis Juni 08 geringfügig als freie Dienstnehmerin beschäftigt und verdiene € 250,-- im Monat. A2) Ich bin voraussichtlich mal für ein Jahr geringfügig als freie Dienstnehmerin beschäftigt und werde 8 Stunden/Woche arbeiten. Somit werde ich in etwa € 260,-- verdienen. A3) Ich bin für ein Jahr geringfügig als freie Dienstnehmerin beschäftigt und werde im Jahr € 300,-- verdienen (pro Monat ca. € 30,--). Insgesamt komme ich mit diesen Dienstverhältnissen auf einen Betrag von € 5.662,-- im Jahr. Der Jahresbetrag wäre in Ordnung und ich wäre unter den € 6.000,--. Allerdings darf ich laut Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr als € 341,-- verdienen. Muss ich somit SV zahlen? Wie viel wird das monatlich betragen? Kann man das irgendwie umgehen mit Honorarnoten, Werkverträgen oder so oder bleibt mir nichts anderes übrig als eines der Arbeitsverhältnisse zu kündigen, damit ich die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreite? Ich freue mich über eine Antwort. VIELEN DANK im Voraus. Lg.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 19.09.2007 07:32
 


THEMA:  Re: mehrere geringfügige Beschäftigungen als Studentin
Die Sozialversicherung, die nach zu zahlen ist, beträgt 18 % von Ihrem Einkommen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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