Verfasst von:
Franz Gober am
19.09.2007 10:15
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THEMA: Absetzen von Ausbildungskosten der Kinder |
Meine (19 jährige) Tochter besucht nach Schulabbruch eine berufsbildenden höheren Schule nun eine Maturaschule (AHS Externistenmatura). Es besteht zwar Anspruch auf Familienbeihilfe jedoch stehen weder Freifahrt noch eine Studentenermässigung zu, da eine Maturaschule kein Schule mit Öffentlichkeitsrecht und auch keine Universität ist. Die Maturaschule ca. 2000-3000 Euro/Jahr und die Fahrtkosten ca. 110 Euro per Monat (1100 Euro/Jahr) + Bücher müssen privat bezahlt werden. Kann ich diese Kosten von der Steuer als Ausbildungskosten (Werbekosten od. dgl) absetzen?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
19.09.2007 10:15
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