Verfasst von:
Markus80 am
19.09.2007 10:08
|
|
THEMA: Doppelte Haushaltsführung |
Hallo,
ich bin beruflich bedingt (neuer Job) von Salzburg (Elternhaus - dzt. noch Hauptwohnsitz) nach Wien gezogen. Kann ich doppelte Haushaltsführung zumindest für die ersten 6 Monate ansetzen?
Zusätzlich ist meine Lebensgefährtin in Salzburg, aber dzt. ebenso im Elternhaus. Kann dies zur Begründung helfen?
Vielen Dank,
Markus.
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.09.2007 10:08
|
|
THEMA: Re: Doppelte Haushaltsführung |
.... aber wenn Sie bei den Eltern wohnen haben Sie doch keine Kosten für doppelte Haushaltsführung? Sie selbst haben dort keinen Haushalt zu fürhen?
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
|
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
19.09.2007 10:08
|
|
|
|