Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: CMK am 21.11.2007 19:02
 


THEMA:  L+F: Zukäufe - Nebenerwerb - Nebenbetrieb
... sind folgende Aussagen zu § 21 EStG richtig? - zugekaufte Erzeugnisse dürfen max. 25 % der Umsätze (jeweils netto) ausmachen (gem. § 30 (9) BewG und RZ 5046) - Nebenwerberb / Nebentätigkeit: wenn mind. 5 ha dürfen die Einnahmen max. 24.200 ausmachen (keine Prozentgrenze) - wenn weniger als 5 ha dürfen die Einnahmen max. 25 % vom Umsatz ausmachen (gem. RZ 4203 und RZ 4203a) - Nebenbetrieb: Zukäufe max. 25 % (RZ 4212) und Betriebseinnahmen max. 24.200 (RZ 4214) - zählen EK aus Nebenwerberb zu § 21 (1) Z 1 oder zu § 21 (2) Z 1? - muss man bei Nebenerwerb und Nebenbetrieb eine eigene Gewinnrechnung machen oder sind die Gewinne in der "normalen" Pauschalierung enthalten? Danke!
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.58 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.