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Verfasst von: Ralf am 01.01.2008 12:33
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung, 2. Job
Einen wunderschönen Guten Tag und einen guten Start ins neue Jahr!! --------------------------------------- Meine Frage bezieht sich auf die Arbeitnehmerveranlagung: Ich (unselbstständig) habe im Jahr 2 Dienstgeber, einerseits einen Vollzeitjob mit 38 Stunden/Woche, und auf der 2. Seite einen Saisonjob (Dezember bis April des folgenden Jahres) auf dem Flughafen. Dieser Saisonjob findet nur an einem Tag in der Woche statt, maximal 2. Tag (Wochenende). Für diesen Job bekomme ich monatlich nicht viel mehr als ca. 550,00 EURO. Zu meinem Job muss ich, an unregelmäßigen Zeiten mit dem Auto anreisen, Anreisedauer 1,5 Stunden, unregelmäßige Zeiten. Pendlerpauschale ist ja für den Saisonjob keine anzuwenden, da auch keien Lohnstuer, bei der Lohnabrechnung zu zahlen ist, erst im Wege des Veranlagungsverfahrens. Meine Frage jetzt, kann ich irgendwelche Posten absetzen, die ich auf Grund des Saisonjobs habe; wie z.B. Fahrtkosten, Anreise, Spritkosten, Verpflegung; oder ist für einen derartigen Saisonjob einmal in der Woche keine Posten in der Arbeitnehmerveranlagung zu berücksichtigen. Wenn ja, bitte auch um Begründung. Vielen lieben Dank und nochmals, Prosit 2008!!!
Verfasst von: Ralf am 01.01.2008 12:33
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung, 2. Job
eine weitere Frage betrifft die Sozialversicherung; bin im Monat auf ca. EUR 400,00 angemeldet, der Bruttoverdienst macht aber erheblich mehr aus, im schnitt EUR 600,00 pro Monat. Muss ich mit einer Nachzahlung rechnen und soll ich fürs neue jahr sagen, dass sie mich hinaufstufen sollen, eine Änderungsmeldung machen sollen?
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