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Verfasst von: Herwig Rogler am 09.01.2008 14:03
 


THEMA:  Neue Selbständigkeit - Ausländische Auftraggeber
Ich bin seit gut zwei Jahren als neuer Selbständiger in Österreich angemeldet (Medienbranche). Bisher hatte ich ausschließlich österreichische Auftraggeber. Was ist zu beachten, wenn ich nun auch ausländische Auftraggeber habe? Soviel ich weiß muss ich die UID der Auftraggeber auf die Rechnung setzen und muss, soweit es sich um keine Privatpersonen handelt, keine Umsatzsteuer verrechnen. Gibt es sonstige Punkte die beachtet werden müssen? Ist zB der Erfüllungsort des Auftrages von Bedeutung (zB. Dreharbeiten im Ausland)? Anmerkung: Ich bin nach österreichischem Recht bisher weder Umsatz- noch Einkommenssteuerpflichtig (Gewinn unter 10.000,00 EUR, Umsatz unter 30.000,00 EUR).
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 09.01.2008 14:03
 


THEMA:  Re: Neue Selbständigkeit - Ausländische Auftraggeber
Ich verstehe Sie nicht ganz: Sie sind weder umsatz-noch einkommensteuerpflichtig,d.h.Sie verrechnen sowieso niemandem Umsatzsteuer, was ja auch richtig ist. Mir fällt nichts ein, was Sie bedenken müssten.
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