Verfasst von:
elke wagner am
12.05.2004 16:05
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THEMA: regelbesteuerungsantrag |
mein freund ist schauspieler aus dem englischsprachigen ausland und in österr. seit dem vorjahr selbständig. voriges jahr hat er zwar einen regelbesteuerungsantrag eingebracht, aber sich nur für eine rechnung daran erinnert, die restlichen umsätze aber ohne umsatzsteuer auszuweisen vereinnahmt. das jahr 2003 ist noch nicht veranlagt und nun möchte er wissen ob es möglich ist seinen antrag zu widerrufen, da das betreffende jahr noch nicht rechtskräftig veranlagt ist, oder ob er auf den ablauf der fünfjahresfrist warten muss.
danke für lösungsvorschläge! |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.05.2004 16:05
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THEMA: Re: regelbesteuerungsantrag |
elke wagner schrieb:
>
> mein freund ist schauspieler aus dem englischsprachigen
> ausland und in österr. seit dem vorjahr selbständig. voriges
> jahr hat er zwar einen regelbesteuerungsantrag eingebracht,
> aber sich nur für eine rechnung daran erinnert, die
> restlichen umsätze aber ohne umsatzsteuer auszuweisen
> vereinnahmt. das jahr 2003 ist noch nicht veranlagt und nun
> möchte er wissen ob es möglich ist seinen antrag zu
> widerrufen, da das betreffende jahr noch nicht rechtskräftig
> veranlagt ist, oder ob er auf den ablauf der fünfjahresfrist
> warten muss.
>
> danke für lösungsvorschläge!
Sehr geehrte Frau Wagner,
Sie können bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides 2003 den Regelbesteuerungsantrag widerrufen.
Die ausgewiesene Umsatzsteuer ist jedoch abzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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