Verfasst von:
Ernst Grossegger am
08.07.2004 15:10
|
|
THEMA: Studium! |
Im Herbst möchte ich mit einem Bwl-Studium beginnen und stelle mir nun die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, dieses auch steuerlich abzusetzen, ob wohl es nichts mit meinem derzeitigen Beruf zu tun hat. |
|
|
Verfasst von:
R. am
08.07.2004 15:10
|
|
THEMA: Re: Studium! |
22. Rz 360a betrifft die erstmalig im Jahr 2004 zulässige Abzugsfähigkeit von Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium
Rz 360a
Von der Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium ausgenommen sind Studienbeiträge für ein ordentliches Universitätsstudium, wenn das Studium
eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit
oder
eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt, die eine geänderte Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglicht (§ 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988, § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988). Von einer umfassenden Umschulungsmaßnahme ist auch dann auszugehen, wenn ein Student zur Finanzierung seines Studiums Einkünfte aus Hilfstätigkeiten oder aus fallweisen Beschäftigungen erzielt.
Pensionsbezieher sind vom Abzug der Studienbeiträge ausgeschlossen.
Andere Studienkosten als Studienbeiträge sind nicht abzugsfähig. Die Bestimmung ist erstmalig auf im Jahr 2004 entrichtete Studienbeiträge anzuwenden.
Grüße
R. |
|
|
|