Verfasst von:
Mag. Gunther Hebein am
04.08.2004 14:05
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THEMA: Werbungskosten? |
Guten Tag,
Da ich im Steuerbuch keinerlei detaillierte Information finde, was genau zu den Werbungskosten gezählt werden, bitte ich um Aufklärung ob
* Studiengebühren an einer Deutschen Fernuniversität für ein Informatikstudium
* Fahrtkosten zu den Prüfungen
*sowie Dienstbekleidung (sprich lange Sommerhosen und Kurzarmhemden, wenn man durch den Dienstgeber aufgefordert wurde nur lange Hosen und Hemd zu tragen und man das privat niemals täte)
absetzberechtigt sind.
Mit freundlichem Gruß,
Gunther Hebein |
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Verfasst von:
Mag. Gunther Deisting am
04.08.2004 14:05
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THEMA: Re: Werbungskosten? |
Die Dienstbekleidung werden Sie sicher nicht als Werbungskosten durchbringen, da ja einer privaten Nutzung nichts im Wege steht, außer Sie haben auf der Bekleidung ein Logo oder ähnliches Ihres Arbeitsgebers drauf. Nur weil man privat im Sommer niemals lange Hosen trägt reicht da nicht aus.....
Studiengebühren sind ab 1.1.2004 abzugsfähig (LSTR 2002 Rz 360a) für ein ordentliches Universitätsstudium, wenn das Studium eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt, die eine geänderte Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglicht....
Andere Studienkosten als Studienbeiträge sind NICHT abzugsfähig. Die Bestimmung ist erstmalig auf im Jahr 2004 entrichtete Studienbeiträge anzuwenden... |
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Verfasst von:
xy am
04.08.2004 14:05
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THEMA: Re: Werbungskosten? |
Die Dienstkleidung ist nicht abzugsfähig.
Die Einschränkung auf die Absetzbarkeit von Studengebühren bei ordentlichen (ordentlich = in österreich anerkannter Abschluss mit akad. Grad, bei anderen jedenfalls abzugsfähig!) Universitätsstudien wird vom VfGH geprüft (Prüfungsbeschluss vom 28.6.2004) und wird diese Prüfung nicht überstehen. Ab der Veranlagung 2004 werden die Fahrtkosten daher mit grosser Sicherheit auch abzugsfähig sein.
xy |
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