Verfasst von:
Andreas am
18.05.2006 12:02
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THEMA: Einkommen 2001 - Nichtselbständig / Selbständig / Freier Dienstvertrag |
Hallo, Zusammen!
Ich habe im Jahr 2001 verdient:
EK1 ca 300000.-- ATS aus nichtselbständiger Arbeit (angestellt) (netto)
EK2 ca 48000.-- ATS aus selbständiger Arbeit (EDV-Dienstleistungen, Gewerbeschein)
EK3 ca 50000.-- ATS aus freiem Dienstvertrag (war einmalig im Jahr 2001, wird jetzt nur noch ueber Gewerbe gemacht)
Muß ich Ausgaben wie Arbeitszimmer, Computer, Telefon, Betriebskosten etc auf die 2 Einnahmequellen (EK2, EK3) aufteilen oder kann ich alles auf die Einnahmen aus dem Gewerbe abschreiben?
z.B. Laptop Kaufpreis April 2001 ATS 24000.--
AfA auf 4 Jahre macht pro Jahr 6000.--
Privatnutzung scheidet aus, da dafür noch 2 andere Computer zur Verfügung stehen welch keine Laptops sind.
kann/muss ich 2001 je 3000.-- fuer EK2 und EK3 verwenden, oder 6000.-- fuer EK2
kann ich dann ab 2002 die vollen 6000 jaehrlich bei EK2 verwenden?
Wie kann ich die beiden anderen Computer, welche sowohl betrieblich (ca 60%) als auch privat genutzt werden und noch vor der Betriebsgründung angeschafft wurden, ins Betriebsvermögen einbringen?
z.B: Server selbst zusammengbaut aus Einzelkomponenzen
NP aller Komponenten ca 60000.-- im November 1998, allerdings nicht alle Komponenten über ATS 5000.-- .
Kann ich sie trotzdem abschreiben (theorethisch ja bis Mitte 2002)?
Wenn ja, wie ist das mit der Privatnutzung? Welchen Wert gebe ich bei der Afa an?
z.B. Mainboard a ATS 6000.--
waere fuer 2001 ca 1500.--
40 % Privatnutzung, wie wird damit umgegangen? wird nur 3600.-- angegeben und deswegen fuer 2001 nur 900.-- AfA verrechnet? oder gibt es da eine andere Vorgehensweise?
Wie sieht es bei Telefongebühren aus, auch hier gibt es ja einen Privatanteil,
z.b. Oktober 2001:
Handy ATS 1000.-- Privatanteil 40%
Festnetz + Internet ATS 1200.-- Privatanteil 60 %
Wie werden die Betriebsausgaben in der Einnahmen/Ausgaben Rechnung verrechnet? beim Handy z.B: ATS 600.-- als Ausgaben? Wird auf dem Beleg / der Rechnung etwas vermerkt? z.B. 40% privat? oder ATS 1000.-- als Ausgaben + ATS 400.-- als Einnahmen (Privat), wenn ja, muessen diese Einnahmen speziell belegt werden etc?
Ich weiß, das sind sehr viele Fragen, aber ich wuerde mich freuen, wenn ich zu ein paar Fragen eine Antwort bekommen würde!
Mit bestem Dank im Voraus
Andreas |
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Verfasst von:
F. am
18.05.2006 12:02
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THEMA: Re: Einkommen 2001 - Nichtselbständig / Selbständig / Freier Dienstvertrag |
Es sind wirklich viele Fragen und sicherlich würde sich der Weg zu einem Steuerberater lohnen.
Hier einige Antworten:
Telefonkosten und Privatanteil
Grundsätzlich wäre es am besten, wenn man genaue Aufzeichnungen hat. Ansonsten - wie z.B. beim Telefon üblich - muß beurteilt werden, was überwiegt - Privat oder betrieblich.
Ist die betriebliche Nutzung über 50% handelt es sich um Betriebsvermögen und ein Privatanteil muß ausgeschieden werden - Schätzung. Auf den Rechnungen muß und kann auch nichts vermerkt sein, das die Telefongesellschaft nicht weiß, ob Sie privat oder betrieblich telefonieren. Der betriebliche Anteil muß einfach durch eigene Schätzung nachgewiesen werden und ist im Aufwand - der Privatanteil stellt quasi einen Erlös dar.
Die beiden anderen Computer dienen überwiegend betrieblichen Interessen (mehr als 50%) und gehören somit ins Betriebsvermögen.
Eine Einlage in die Firma kann mit dem Wert dieser Computer erfolgen dabei gilt: Anschaffungswert abzüglich Abschreibung in der privaten Zeit ist dieser Wert. Allerdings hat man hier in der Praxis einen gewissen Bewertungsspielraum.
Laptop sowieso betrieblich da zu 100% für die Firma.
Die Ausgaben würde ich alle beim Gewerbe abschreiben da beim freien Dienstvertrag die Betriebsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden sollten. |
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