Verfasst von:
Karen am
20.09.2004 14:40
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THEMA: IG-Lieferung - IG Erwerb |
Ein österreichischer Textilunternehmer befördert mit seinem eingen LKW Stoffe ins Gemeinschaftsgebiet, ums sie dort einfärben zu lassen. Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Stoffe mit einer Spedition zurück nach Ö geliefert.
Wie muss ich diesen Sachverhalt nach umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten behandeln?
Wäs ändert sich, wenn es sich nicht um das Gemeinschaftsgebiet handeln würde, sondern um ein Drittlandsgebiet?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank.
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Verfasst von:
Karl am
20.09.2004 14:40
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THEMA: Re: IG-Lieferung - IG Erwerb |
Nach §3a/8/c handelt sich hier um eine Werkleistung. Ort der Leistung ist der Ort wo der Unternehmer tätig wird (anderes GG).Verwendet der Ö seine UID, verlagert sich der Leistungsort nach Ö (Art.3a/6). Gemäß Art.19/1/3 ist Ö steuerschuldner und der Auftragnehmer stellt die Rechnung ohne USt aus.
Ob die Lohnveredelung im Drittland steuerfrei ist, hängt von den dortigen Bestimmungen ab. |
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