S.g. Günther,
natürlich müssen Sie, wenn Sie eine Leistung vermarkten wollen, das Gewerbe anmelden. Welches, sagt Ihnen die Wirtschaftskammer.
Ab der Gewerbeanmeldung müssen Sie dies dem Finanzamt binnen 4 Wochen mitteilen, eine Steuernummer beantragen und entscheiden, ob Sie Kleinunternehmer sein, bzw. bleiben wollen oder ob Sie Umsatzsteuerpflicht beantragen wollen, denn nur dann sind Sie auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hierbei kann ich Ihnen behilflich sein.
Weiters müssen Sie der SV d.gewerbl. Wirtschaft die Aufnahme Ihrer Tätigkeit melden.
Sie werden wahrscheinlich mit einer Einnahmen-Ausgabenrechnung das Auslangen finden. Wenn Sie sich damit nicht selbst beschäftigen wollen, übernehme ich gerne diesen Auftrag zu einem günstigen Pauschale.
VG - Christine, 1210 Wien
Selbständige Buchhalterin |
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