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Verfasst von: hijacker am 01.02.2009 09:06
 


THEMA:  Afa - aussetzen - Eigenbedarf
Hallo, geht mal wieder um die Vermietung. In unserem Haus gibt es eine Wohnung die bis zum Jahre 2006 vermietet wurde, seit dem Start der Vermietung im Jahr 1999 wurde auch dafür die Afa gesetzt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wurde die Wohnung bis jetzt im Jahre 2009 renoviert und umgebaut. Frage 1: im Zeitraum von 2006 bis 2009 wurde keine Miete eingenommen - müsste man dafür nicht die Afa aussetzen? Momentan ist noch nicht 100% sicher ob die Wohnung ab dem Jahre 2009 wieder vermietet wird, es ist durchaus möglich das sie dann für den Eigenbedarf benutzt wird. Frage 2: Ab diesem Zeitpunkt werde ich Aufwände für Instandsetzung, Instandhaltung und Herstellung für diese Wohnung nicht mehr geltend machen können oder? Frage 3: Wie schauts da mit der Afa für die restliche Lebensdauer aus? Läuft die dann weiter? Wenn sie nicht weiterlaufen würde, was wäre z.B. wenn die Wohnung in 1 Jahr dann doch wieder vermietet wird?
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