Ich bin Studentin und arbeite nebenher und habe jetzt fest gestellt, dass ich schon seit längerer Zeit nun doch die Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen kann. Ich hatte noch das alte System im Kopf, das dies nicht geht (leider sind da die Web-infos auf diversen Seiten auch immer sehr verwirrend). Nun habe ich bereits für 2008 die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt (natürlich auch für die Jahre davor) und bei den Werbungskosten die St.gebühren nicht angegeben. Frage: kann ich da im nachhinein noch etwas ändern? Und wenn es schon nicht für die Jahre bis 2007 geht, habe ich die Möglichkeit für 2008 das Rückwirkend zu ändern? Ich habe die Veranlagung über Finanzonline vor ca. 2 Wochen gemacht? Wie hoch wäre die Rückzahlung gewesen, wenn man die Studiengebühren als Werbungskosten geltend macht? Vielen Dank! |
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