Verfasst von:
Ivana am
04.02.2009 14:02
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THEMA: Gruender vs. Einkommensteuer |
Schoenen Nachmittag,
da ich ueberlege, mich selbststaendig zu machen, moechte ich mich bezueglich die Einkommensteuervorauszahlungen erkundigen. Ich weiss, dass sich die Vorauszahlungen nach dem Jahreseinkommen bzw. im ersten Jahr nach einer Schaetzung des Einkommens richten und werden quartalsweise an das Finanzamt bezahlt, ist es deshalb guenstiger, wenn ich das Gewerbe erst am 01.04. anmelde, damit ich keine Vorauszahlung schon im zweitem Jahresquartal fuer die wenigen Tage im ersten Quartal zahlen muss oder gibt es eine Ausnahme, weil ich sowieso keine Einnahmen erziele (z.B. wenn ich die Gewerbe mitte Maerz anmelde)?
Der Gruenderservice fuer die Jungunternehmer ist gratis, gibt es diese Moeglichkeit auch in der Steuerberatung? Kann man sich bei einem Steuerberater gratis beraten lassen noch, bevor man die Gewerbe anmeldet?
Fuer welche Ausgaben-Einnahmen-Rechner ist es guenstig, die Betriebsausgabenpauschalierung geltend zu machen? (Anm.: ich habe vor, selbststaendige Übersetzerin zu werden)
Fuer Ihre Hilfe danke ich herzlich schon im Voraus
Mfg
Mgr. Ivana Kulhánková
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
04.02.2009 14:02
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THEMA: Re: Gruender vs. Einkommensteuer |
ESt-Vorauszahlung:
Prinzipiell müssen Sie binnen eines Monats ab Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dies beim Finanzamt melden. Bei einer späteren Meldung im gleichen Jahr erzielen Sie keinen Vorteil, da das bisher noch nicht berücksichtigte Quartal beim nächsten Quartal hinzugerechnet wird.
Beratungskosten:
Viele Steuerberater bieten ein kostenloses Erstgespräch an.
Pauschalierung:
Das kommt auf Ihre individuelle Ausgabenstruktur an.
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