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Verfasst von: Neuling am 06.02.2009 07:10
 


THEMA:  Werkvertrag + geringfügige Beschäftigung
Hallo an Alle! Ich habe folgende Frage: Ich bin Student und habe das ganze Jahr 2008 geringfügig gearbeitet (12 * 315 euro).Bin hier auch selbstversichert für ca. 50 euro im Monat. Seit September schreibe ich Diplomarbeit und bekomme 875 euro pro Monat (4 * 875 euro). Nun zu meiner Frage: Muss ich einen Steuerausgleich machen und wenn ja was erwartet mich. Kann es sein dass ich etwas nachzahlen muss? Ich habe bevor ich mit der Diplopmarbeit begonnen habe mal bei der Krankenkasse angerufen und nachgefragt ob der Werkvertrag irgendeinen Einfluss auf die Sozialversicherung hat, er sagte nein, da brauche ich nichts zu machen. Danke im voraus
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 06.02.2009 07:10
 


THEMA:  Re: Werkvertrag + geringfügige Beschäftigung
Ja, Sie müssen eine Steuererklärung legen, wobei daraus keine Nachzahlung zu erwarten ist. Auch für die SV bleibt 2008 alles gleich. Aber 2009 kann sich das ändern, kommt darauf an, wie lange Sie noch die 875 pro Monat erhalten.
Verfasst von: Smilianova am 27.08.2011 15:33
 


THEMA:  Werkvertrag + geringfügige Beschäftigung

Hallo an Alle! Ich habe fast die gleiche Frage wie da Kollege vorhin: Ich bin Studentin und habe das ganze Jahr 2011 geringfügig gearbeitet (14 * 357 euro).Bin hier auch selbstversichert für ca. 50 euro im Monat. Seit Juli mache ich ein Praktikum und bekomme 1200 euro pro Monat (5 * 1200 euro). Nun zu meiner Frage: Muss ich einen Steuerausgleich machen und wenn ja was erwartet mich. Kann es sein dass ich etwas nachzahlen muss? Wie schaut es mit den SV-Beiträge und die Steuern aus. So wie ich das ausgerechnet habe also 14 x 357 aus der geringfügigen Beschäftigung und 6000 Euro vom Werkvertrag werde ich die 11.000,- Euro Grenze überschreiten. Was nun? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung. Mfg.

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