Hallo,
bin zur Zeit als Angestellte tätig (35 Wochenstunden). Hätte nun die Möglichkeit als freie Dienstnehmerin für ein anderes Unternehmen (oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze) zusätzlich zu arbeiten. Meine Frage daher:
Muss ich den jetzigen Arbeitgeber von der Nebenbeschäftigung informieren? Unabhängig
davon ob Freier Dienstnehmer oder Werktvertrag?
Vielen Dank!
lg, M. |
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