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Verfasst von: Hannah M. am 11.02.2009 10:53
 


THEMA:  Angestelltenverhältnis, freier Dienstnehmer bzw. Werkvertrag
Hallo, bin zur Zeit als Angestellte tätig (35 Wochenstunden). Hätte nun die Möglichkeit als freie Dienstnehmerin für ein anderes Unternehmen (oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze) zusätzlich zu arbeiten. Meine Frage daher: Muss ich den jetzigen Arbeitgeber von der Nebenbeschäftigung informieren? Unabhängig davon ob Freier Dienstnehmer oder Werktvertrag? Vielen Dank! lg, M.
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