Ich fange mit der Beantwortung der 2. Frage an: Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2004 mon. 316,19 Euro (täglich 24,28 Euro). Ist Ihr Lohn also höher, als z.B. 316,19 Euro im Monat, so sind Sie als vollversicherter Arbeitnehmer (Teilzeitkraft) angemeldet.
Zur Frage 1: Es gilt für die Einkommensteuer immer das Jahreseinkommen, für die Sozialversicherung immer das gesamte Monatseinkommen. Daher ist es ganz egal, ob 2 x geringfügig oder 1 x Teilzeit und 1 x geringfügig - spätestens nach dem Jahresende müssen Sie noch nicht bezahlte SV-Beiträge nachzahlen. Bezüglich Lohnsteuer fällt - geht man jetzt von einem insgesamten Monatseinkommen von 632,38 Euro (= 2 x geringfügig) aus - keine LSt. an. Die LSt-Pflicht beginnt bei echten Dienstnehmern erst bei einer Bem.Grundlage von 850,-- Euro.
VG - Christine |
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