Verfasst von:
Centurio24 am
19.02.2009 06:43
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THEMA: CFDs & ESt-Erklärung |
Ich habe letztes Jahr mit CFDs etwas Miese gemacht, und hoffe hier ein paar Informationen zur ESt-Erklärung zu erhalten.
Gebe ich jetzt unter Punkt 7 b) (Sonstige Einkünfte-->Einkünfte aus Spekulationsgeschäft) einfach den Minusbetrag ein? Und hier ja wohl nur die tatsächlichen Netto-Kursverluste. Weil Kommissionen, Gebühren und Zinsen fallen ja unter Werbungskosten, oder? Und hier wiederum ist es mir ein Rätsel, wo ich diese eintragen sollte. Sicher nicht bei den Werbungskosten unter "Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit". Würde mich zumindest wundern.
Und jetzt die wichtigste Frage überhaupt: Ist es tatsächlich so, dass mir Spekulationsverluste nicht das Einkommen schmälern? Sondern alles was ich tun kann, ist dieses Minus so lange in die Zukunft zu schleppen, bis ich es mit Spekulationsgewinnen verrechnen kann?
Muss ich diesen Verlustvortrag dann noch irgendwo gesondert eintragen, oder reicht das im Feld 7 b) vollkommen aus?
Bevor ich mich völlig ahnungslos zu einem Steuerberater begebe, möchte ich wenigstens rausfinden wo ich grobe Wissenslücken aufweise :)
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Verfasst von:
Centurio24 am
19.02.2009 06:43
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THEMA: Re: CFDs & ESt-Erklärung |
Bin wohl selbst schon etwas klüger geworden.
Einen Gewinn/Verlustvortrag bei Spekulationsgeschöfen gibt es nicht für Privatpersonen leider :(
Und Spekulationsgeschäfte werden unter KZ 801 eingetragen, nicht unter 7 b).
Spekulationsverluste können auch nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, wozu geb ich sie dann überhaupt an?
Falls davon etwas nicht korrekt sein sollte, wäre ich für Hinweise dankbar. Und warum ich die ganzen Order-Gebühren nicht gesondert absetzen darf, sondern diese direkt in den Spekulationsverlust/gewinn einfließen, ärgert mich tierisch :)
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