Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Rund zwei Jahren habe ich ein sanierungsbedürftiges Haus erworben. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten muss das Haus aufgrund einer Trennung verkauft werden. Das Objekt wurde nicht bewohnt. Meine Frage nun, bei der Berechnung des Spekulationsgewinnes, der ja dann versteuert wird, kann ich (wenn ich richtig informiert bin) auch Anschaffungskosten, Herstellungsaufwendungen, Instandsetzungsaufwendungen, Werbungskosten abziehen. Wie ist es jedoch mit selbst erbrachter Eigenleistung? Da mein Ex-Lebensgefährte handwerklich sehr geschickt ist, haben wir sehr viel an dem Haus selbst saniert. Gibt es dafür einen Pauschalbetrag?
Herzlichen Dank für die Antwort!
|
|