Guten Tag,
ich hätte da eine Frage bezüglich der Basispauschalierung und der Werbekosten.
Ich bin fix bei einer Firma angestellt und habe im Vorjahr erstmalig durch Unterricht an einer Maturaschule 1950 EUR im Rahmen eines freien Dienstvertrages dazuverdient.
Ich bin auch an der Uni inskribiert und habe bisher meine Studiengebühren und eine Pendlerpauschale als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt.
Wenn ich nun bei der ESt-Erklärung von der Basispauschalierung Gebrauch mache, darf ich dann Studiengebühren und Pendlerpauschale unter "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" wie bisher als Werbungskosten absetzen, oder geht das nicht?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
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