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Verfasst von: Lara M. am 24.02.2009 10:59
 


THEMA:  2 Dienstverhältnisse
Ich bin Studentin und arbeite für einige Stunden in der Woche als Vertretung in einer Firma bei der ich ca. € 250 im Monat verdiene. Jetzt habe ich nebenbei noch einen freien Dienstvertrag bei dem ich inklusive Kilometergeld € 209.- verdiene. Meine Fragen: 1. muss ich meinem ersten Dienstgeber melden, dass ich zusätzlich noch einen freien Dienstvertrag habe? Bzw. kann er das einsehen? 2. Muss ich mich jetzt, da ich über die Geringfügigkeitsgrenze verdiene, nicht mehr Selbstversichern? 3. Kann es mir passieren, dass ich Steuern nachszahlen muss? Bzw. muss ich einen Einkommenssteuernachweis machen oder kann ich trotz allem immer noch einen Lohnsteuerausgleich machen? Danke
Verfasst von: Jutta Rapp am 24.02.2009 10:59
 


THEMA:  Re: 2 Dienstverhältnisse
1) Das steht im Dienstvertrag 2) Die Vorschreibung der Gebietskrankenkasse kommt im nachfolgenden Jahr 3) Bei einem Jahreseinkommen von unter € 10.000 bzw. ab dem Jahr 2009 von € 11.000 fällt keine Einkommensteuer an. Bei einem freien Dienstvertrag ist keine Arbeitnehmerveranlagung möglich
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