Verfasst von:
Doris am
16.10.2004 07:42
|
|
THEMA: Arbeiternehmerveranlagung für 2003 |
ich bin seit 1.9.04 auf Teilzeit reduziert (30 wst.) und habe nebenbei ein geringfügiges Arbeitsverhältnis. Wie wird sich das auf die Arbeitnehmerveranlagung 04 auswirken.(Nachforderung? ) Des weiteren ist ein berufl. Wechsel geplant aus privaten Gründen (Deutschland). Kann ich die Umzugskosten geltend machen für 04? Also Belege die noch 2004 anfallen würden.
Soll ich es dem FA melden, dass ich nur mehr teilzeitbeschäftigt bin? würde dies eine Argumentation für eine Zahlungserleichterung für die Nachforderung für 2003 darstellen?
Bitte um Info. |
|
|
Verfasst von:
Christine am
16.10.2004 07:42
|
|
THEMA: Re: Arbeiternehmerveranlagung für 2003 |
1) Teilzeit und geringfügig werden zusammengerechnet. Es kommt daher zu einer Nachforderung, sowohl LSt., als auch Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Meldung der Teilzeitbeschäftigung durch Sie an das FA ist nicht erforderlich.
2) Um eine Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung) zu erreichen, ist ein Antrag zu stellen und eine wirtschaftliche Notlage zu begründen. Weiters werden bei einer Abgabenschuld von mehr als 750 Euro Stundungszinsen verrechnet.
3) Beruflich veranlasste Umzugskosten können u.a. bei einem Wechsel des Dienstgebers und damit verbundenem, notwendigen Umzug abgesetzt werden (Werbungskosten). Maßgeblich sind nicht die Belege, die noch 2004 anfallen, sondern die 2004 getätigten Zahlungen, u.zw. Transportkosten, Maklerprovision, Inserate für Wohnungssuche, aber keine Ablösen. Voraussetzung ist jedoch die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes.
Zu diesem Thema müsste man aber Ihre genaueren familiären Verhältnisse kennen und es ist diesbezüglich eine Beratung bei einem Steuerberater zu empfehlen.
VG - Christine |
|
|
|