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Verfasst von: Jörg am 21.10.2004 06:57
 


THEMA:  Berufung
Liebe Steuerberater! Ein Abgabenbescheid wurde auf Grund eines Festellungsbescheids gemäß 295 BAO geändert. Es ist mir klar, dass ich nicht gegen den Abgabenbescheid mit der Begründung berufen kann, dass der Grundlagenbescheid falsch ist. Ist es aus anderen Gründen z.B. Sonderausgaben, die nicht berücksichtigs wurden, möglich, gegen den neu erlassenen Abgabenbescheid innerhalb der Berufungsfrist zu berufen? Oder gilt hier nur eine Teilrechskraft? Danke für Ihre Hilfe! Jörg Linde
Verfasst von: Herbert Heim am 21.10.2004 06:57
 


THEMA:  Re: Berufung
Ich würde es mit § 295a BAO versuchen - wenn erst durch den Feststellungsbescheid Einkommensteuerpflicht eingetreten ist, kann damit argumentiert werden, dass ein Abzug von Sonderausgaben nicht beantragt wurde, da keine Steuerbelastung erwartet wurde.
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