Hallo,
ich beziehe von der PVA,nachdem mein Gatte 2007 verstorben ist,eine Witwenrente mit Ausgleichszulage von € 740,00.-
Es leben zwei meiner Söhne bei mir.
Einer bekommt wegen krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit eine Invaliditätsrente,samt Waisenrente nach dem ableben seines Vaters und zudem die erhöhte Familienbeihilfe.
Der andere Sohn ist Student. Ihm wurde vorübergehend die Familienbeihilfe gestrichen,da er mir bei der Pflege seines Vaters geholfen hat und so nicht auf die geforderte Punkteanzahl als Student kam.
Ich habe diesbezüglich ein ausführliches Gutachten seines Arztes dem Finanzamt vorgelegt und trotzdem wurde ihm für ein halbes Jahr die Familienbeihilfe gestrichen.
Mein studierender Sohn bezieht nach dem ableben seines Vaters eine Waisenrente.
Mein studierender Sohn hat eine 30% Erwerbsverminderung,festgestellt von der BSA Ich habe von der BSA festgestellt 40% Erwerbsverminderung.
Meine Frage:
Kann mein studierender sohn der im Vorjahr studiengebühren bezahlen mußte diese von der Steuer absetzen,auch dann,wenn er nicht berufstätig,sondern Student ist ?
Kann ich eine Negativsteuer als Guthaben beanspruchen,obwohl ich nur die Mindestrente als Witwenrente erhalte ?
Danke dafür,wenn mir eine Antwort auf meine Fragen gegeben wird. |
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