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Verfasst von: kiloweise am 30.03.2009 15:45
 


THEMA:  Betriebskostenpauschale vs. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Hallo! Ich arbeite seit einigen Monaten als Korrekturleser und bin im Zuge dessen zum Neuen Selbstständigen geworden. Im Jahr 2008 kam ich auf Einkünfte von knapp 4900 Euro. Jetzt ist die Frage, was für mich bei der ESt-Erklärung günstiger ist: Betriebskostenpauschale oder Angabe der angefallenen Kosten? Bei der Pauschale könnte ich 12 % der Einnahmen abschreiben, ohne Ausgaben nachweisen zu müssen, richtig? Also 588 Euro. Im letzten Jahr habe ich auch in beiden Semestern Studiengebühren gezahlt, das sind über 700 Euro. (Eigentlich haben mir meine Eltern das Geld dafür gegeben, und ich habe es von meinem Konto aus eingezahlt. Ist es ein Problem, wenn ich die Studiengebühren genau genommen nicht von meinem erarbeiteten Geld bezahlt habe, weil ich zu dem Zeitpunkt noch gar kein eigenes Einkommen hatte? Beim Finanzamt wollen sie evtl eine Bestätigung dafür, dass ich es war, der die Gebühren bezahlt hat.) 588 vs. über 700 Euro: Für mich wäre also für 2008 die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung günstiger, richtig? Jetzt habe ich in finanzonline gelesen, dass man nicht beliebig jedes Jahr hin und herwechseln darf zwischen Pauschale und E-A-Rechnung. Kennt jemand die genaue Regelung dafür? Es ist nämlich so, dass ich in den kommenden Jahren mit der Pauschale besser fahre, und da wollte ich jetzt wissen, ob ich einige Jahre bei der E-A-Rechnung bleiben muss, wenn ich sie für 2008 anwende.
Verfasst von: egon am 30.03.2009 15:45
 


THEMA:  Re: Betriebskostenpauschale vs. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Wenn das die einzigen Einkünfte sind, ist die Einkommensermittlung egal, da bis € 10.000 (ab 2009 € 11.000) keine Steuer zu bezahlen ist.
Verfasst von: Mag. (FH) Margrit Pfalzer am 30.03.2009 15:45
 


THEMA:  Re: Betriebskostenpauschale vs. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Sozialversicherung: Bei einem neuen Selbständigen (kein WK-Mitglied) fällt die Sozialversicherungspflicht erst an, wenn die Einkünfte monatlich EUR 537,78 (jährlich: EUR 6.453,36) betragen. Dies gilt nur, wenn sonst keine Einkünfte (wie z.b. Krankengeld, Karenzgeld, ...) erzielt werden. Studiengebühren: Wenn diese von Ihrem Bankkonto abgeflossen sind, haben Sie die Gebühren bezahlt. Wenn Sie den Betrag vorher von Ihren Eltern erhalten haben, liegt hier eine Schenkung (in dieser Höhe nicht meldepflichtig) vor. Wechsel Pauschale / Einnahmen-/Ausgabenrechnung (EAR): Es kann jederzeit (Jahresanfang) von der EAR zur Basispauschalierung gewechsel werden. Wenn dann wieder zur EAR gewechsel wird kann eine neuerliche Basispauschalierung erst nach 5 Wirtschaftsjahren erfolgen. Mag. (FH) Margrit Pfalzer Steuerberaterin 0650-4105969
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