Verfasst von:
chris am
18.05.2006 12:24
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THEMA: Alleinverdiener und Privatzimmervermietung |
wir (ich und meine ehefrau) haben einen kleine Privatpension geerbt. wir wollen, wie die vorgaenger weitervermieten. die umsaetze belaufen sich auf ca. € 3600 bis 5100,- aus der vermietung. Fuer den Alleinverdienerabstzbetrag die frau (mit Kind) bis zu €4400 dazuverdienen. werden fuer den alleinverdienerabsetzbetrag der umsatz oder die tatsachlichen Einnahmen herangezogen? da ich nicht weiss, wie hoch die einnahmen im kommenden jahr aus der vermietung sind, kann ich jetzt noch nicht wissen, ob ich den Alleinverdiener behalten kann? Kann mann die Einnahmen halbieren? etc. Hat jemand eine aehnliche Situation bzw. wie wurde die geloest?
Danke jedenfalls an alle die anworten!
chris |
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Verfasst von:
TK am
18.05.2006 12:24
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THEMA: Re: Alleinverdiener und Privatzimmervermietung |
Für den Alleinverdiener werden die Einkünfte (=Gewinn) herangezogen, und nicht der Umsatz. Sollte der Alleinverdiener verloren gehen, so muß dieser im Wege der Veranlagung an das Finanzamt nachbezahlt werden.
Die Einkünfte kann man dadurch halbieren, indem beide eine Gesellschaft gründen und jeder Partner einen Gewinnanteil von 50% erhält.
Pauschallösungen gibt es hiefür keine, da in der Regel auf die persönlichen Bedürfnisse Rücksicht genommen werden muß. |
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