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Verfasst von: graucho am 12.11.2004 12:20
 


THEMA:  Computerkauf
Die Firma Apple bietet bei Neucomputerkauf neben Normalkonfigurationen auch unterschiedliche Ausstattungs-Varianten an. Konkret betrifft dies bessere und größere Festplatten, DVD- statt CD-Brenner und größerer Arbeitsspeicher. Ist es vom Gesetzgeber her erlaubt, für diese drei Komponenten neben dem Hauptgerät eigene Rechnungen ausstellen zu lassen (da sie die Normalkonfiguration überschreiten bzw. Erweiterungen darstellen) und diese dann als geringwertige Güter bereits im laufenden Jahr abzuschreiben? Oder gilt: Diese Komponenten sind Teil eines Computers und müssen daher - auch bei mehreren Rechnungen - zusammen mit dem Computer auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Besten Dank!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 12.11.2004 12:20
 


THEMA:  Re: Computerkauf
Ich glaube nicht, dass man damit durchkommt.Aber Sie hätten heuer noch die Möglichkeit,die Investitionszuwachsprämie geltend zu machen.
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