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Verfasst von: Karo am 19.11.2004 10:02
 


THEMA:  freier Dienstvertrag - Einkommenssteuer
Habe 2 Dienstverhälnisse, davon einen normalen Dienstvertrag und einen freien Dienstvertrag. Muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben oder reicht die Arbeitnehmerveranlagung ? Falls ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, was bin ich dann ? (Einzelunternehmer ?) Habe kein Unternehmen, arbeite im freien Dienstvertrag als Sprachlehrerin. Danke für die Information !
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 19.11.2004 10:02
 


THEMA:  Re: freier Dienstvertrag - Einkommenssteuer
Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag sind selbständige Einkünfte, für Ihre Tätigkeit sind dies Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Eine Veranlagung ist erforderlich, sofern die Einkünfte den Veranlagungsfreibetrag von EUR 750 p.a. übersteigen. Das FA wird sie vermutlich automatisch dazu auffordern, da ihre Einkünfte aus dem freien DV gem § 109a vom Dienstgeber an das FA zu melden sind. Sofern ihre Einkünfte zu einer Steuer führen, sollten Sie sich zumindest eine Beratungsstunde bei einem Steuerberater leisten, um hier Klarheit zu schaffen und auch alle Möglichkeiten von Absetzposten optimal auszuschöpfen.
Verfasst von: Jutta Rapp am 19.11.2004 10:02
 


THEMA:  Re: freier Dienstvertrag - Einkommenssteuer
Als freier Dienstnehmer müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben (Einzelunternehmer), in welcher Sie die mit der Tätigkeit als freier DN in Zusammenhang stehenden Ausgaben absetzen können.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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