natürlich ist das möglich, wenn sie mit beiden dienstgebern abgeklärt haben, dass sie dürfen, evt. konkurenzklausel.
einziges problem wird die nachzahlung der lohnsteuer sein. wenn sie zb. 2x 1007 netto erhalten so gibt das ein gesamt brutto von ca. 2400 euro - was wiederum ein netto von ca. 1617 euro ergibt. dh. sie werden mit einer nachzahlung von ca. 4400 euro rechnen können, so sie keine absetzbeträge ausnutzen können. |