Ich studiere an der WU-Wien und muss
bis ende Juni eine Seminararbeit (10-15) zum Thema „Die
steuerrechtliche und unternehmensrechtliche Behandlung von
Termingeschäften“ ausarbeiten. Nun ist die Arbeit seit ein paar
Tagen ins stocken geraten. Da ich mir nicht sicher bin ob
Termingeschäfte zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehören ob
Rückstellungen zu bilden sind etc. Oder ob ich überhaupt auf dem
falschen Weg bin. Ich beleuchte Grundsätzlich nur den betrieblichen
Bereich, der außerbetriebliche Bereich nach §30 Abs 1 Z 2 EStG
wird nur kurz erklärt. Die Grundsätze nach § 4 Abs 1 und § 5 EStG sowie Betriebsvermögensvergleich und Maßgeblichkeit habe ich schon abgehandelt. Jetzt bräuchte ich einen kleinen Denkanstoß um meine Arbeit beenden zu können. herzlichen Dank, Martina Brunner
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