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Verfasst von: Martin R. am 04.10.2010 19:40
 


THEMA:  Student/Nebenbei Geringfügig als freier Dienstnehmer

Hallo!

Ich hätte da eine Frage bezüglich einer Einkommenssteuererklärung, welche ich auszufüllen habe (vom Finanzamt verlangt).

Ich bin seit mehreren Jahren Student (<27) und bin nebenbei als freier Dienstnehmer bei einer Firma beschäftigt. Weiters beziehe ich die Familienbeihilfe.

 

Meine Honorrarnoten haben bis auf seltene Ausnahmen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten.

Nun frage ich mich warum ich eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen muss?! Was ist das? Kann es sein, dass ich etwas zurück zahlen muss?

Ich muss das Formular E1 bzw/und E1a ausfüllen. Hat jemand damit Erfahrungen? Kenn mich damit nicht wirklich aus^^

 

LG

Martin R.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.10.2010 11:57
 


THEMA:  Student/Nebenbei Geringfügig als freier Dienstnehmer

Ihr Dienstgeber muss Ihr Einkommen dem Finanzamt melden.Daher verlangt das FA von Ihnen eine Steuererklärung.Wenn Ihr Einkommen unter 11.000,--liegt, dann fällt keine Steuer an.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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