Hallo!
Ein Gebäude gehört zwei Personen je zur Hälfte. Erfolgt die Vermietung immer durch die MEG oder kann ein einzelner Miteigentümer einen Gebäudeteil alleine vermieten?
Müsste man dann eine 188-Erklärung abgeben?
Hintergrund ist, dass sich die Vermietung bei einer Person günstiger auswirken würde als wenn es beide versteuern müssten.
Danke & lg,
Markus |