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Verfasst von: Robert M. am 13.01.2011 17:45
 


THEMA:  Eröffnung & Handel über Auslands-WP-Depot - Welche einmaligen und jährlichen Meldepflichten?

Welche Meldepflichten hat ein steuerehrlicher Anleger (Aktien-, Investmentfonds-, Zertifikate-Handel) der hierfür künftig ein Auslands-WP-Depot nutzen will?

Zahlungstranfer auf Auslands-WP-Depot:  Meldung an WEN erforderlich? Meldegrenzen?

Zahlungstranfer bei Retourholung von Geldbeträgen auf ein Inlandskonto?  Meldung an WEN erforderlich? Meldegrenzen?

Jährliche Meldung an das österr. Wohnsitzfinanzamt erforderlich/verpflichtend? Auch bei bei geringfügigen Gewinnen (Grenzen) oder gar Verlusten?

Meldung von Käufen und Verkäufen im Jahr oder immer Meldung des gesamten gehaltenen WP-Bestands?

Wie werden blütenweisse österr. Inlandsfonds - gekauft über Auslands-WP-Depot - gemäß den neuen österr. Regelungen besteuert, da ja keine KESt von ausländischer WP-Depotbank abführbar ist?  

Erhält man von spezialisierten Onlinebanken in Deutschland entsprechende genaue Aufstellungen (Jahressumme Ertragszinsen, Dividenden, Gewinne, Verluste) die zur Abgabe am österr. Finanzamt ausreichend sind?

Danke für Hinweise!

Hinweise auf spezialisierte Steuerberater samt ungefähren Beratungskosten sind ebenfalls willkommen.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 15.01.2011 10:35
 


THEMA:  Eröffnung & Handel über Auslands-WP-Depot - Welche einmaligen und jährlichen Meldepflichten?

Lieber Herr Robert,

Sie müssen in der österreichischen Steuererklärung am Jahresende sowohl die Zinserträge als auch die "Substanzerträge" also die Wertgewinne bei Verkauf angeben und versteuern. Dort, wo im Ausland bereits Kest (Quellensteuer) bezahlt wurde, wird dies angegeben und angerechnet.

Ob bei Zahlungen (Geldtransfers) bei der ÖNB Meldung zu statten ist bzw. ab welchen Höhe können sie am Besten dort erfahren.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
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