Wenn du jederzeit Zutritt zum Gemeinschaftsbüro hast, kannst du das Arbeitszimmer nicht absetzen. In dem Fall ist das Arbeitszimmer aus steuerlicher Sicht nicht notwendig.
Falls du das Gemeinschaftsbüro sagen wir nur 3 Stunden pro Tag nutzen kannst, aber Bürotätigkeiten im Ausmaß von 6 Stunden pro Tag verrichtest, dann müsste man sich das noch genauer anschauen.
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