Verfasst von:
Manuela am
20.06.2011 12:44
|
|
THEMA: Steuernummer |
Guten Tag.
Ich habe vor kurzem zu meinem bestehenden Gewerbe auch noch das Handelsgewerbe dazugenommen.
Heute habe ich die Steuernummer vom Finanzamt bekommen.
Wozu brauche ich die Steuernummer denn nun genau?
Wenn ich z.B. Ware einkaufe, ohne Mwstr., muß ich die Steuernummer angeben oder? und dann muß ich die Steuern auch wieder zurückzahlen. Verstehe ich das richtig?
Ich kaufe meine Ware aber immer incl. Mwstr. also muß ich ja keine Steuernummer angeben.
Muß die Steuernummer auf den Rechnungen die ich meinen Kunden gebe angeführt werden?
Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten.
MfG
Manuela |
|
|
Verfasst von:
tom am
20.06.2011 13:10
|
|
THEMA: Steuernummer |
so viel ich weiß muss ab 10.000,- die UID Nummer von beiden Firmen auf der Rechnung stehen sonst nur wenn Du in der EU bzw. ins übrige Ausland lieferst. |
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
20.06.2011 15:18
|
|
THEMA: Steuernummer |
Liebe Frau Manuela,
Nun, etwas sonderbar, wenn Sie bereits ein Gewerbe hatten und nur eines dazu genommen haben, dann müssten Sie ja bereits eine Steuernummer gehabt haben? Oder etwa nicht?
Oder meinen Sie die UID-Nummer? DAs bedeutet, dass Sie nun mit Mehrwertsteuer verrechnen und vorher Kleinunternehmer gewesen sind? Möchten Sie das? Haben Sie eine UID-Nummer bekommen?
Beim Einkauf müssen Sie eine UID-Nummer nur angeben, wenn Sie im Ausland Ware einkaufen möchten, bei Inlandseinkäufen wird so und so die östrreichische Umsatzsteuer verrechnet.
Auf Grund Ihrer Fragen und der Darstellung würde ich Ihnen aber dringend empfehlen mit Ihren Unterlagen einen BErater auf zu suchen - ich denke, da sollte in verschiedene Punkte etwas mehr Licht gebracht werden, damit für Sie alles sorgenfrei laufen kann.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at
|
|
|
Verfasst von:
Manuela am
20.06.2011 21:43
|
|
THEMA: Steuernummer |
Hallo.
Nein, ich meine schon die Steuernummer.
Ich bin Kleinunternehmerin und habe das Gewerbe "Falten von Geschenkschachteln" Da ich aber auch kleine Geschenksideen verkaufe, also Ware kaufe und wieder verkaufe, hab ich das Handelsgewerbe dazugenommen.
Wenn ich also im Ausland Ware kaufe, incl. der 19% Mehrwertsteuer, muß ich dann noch das 1% nachzahlen?
Ich befürchte ich brauche wirklich einen Steuerberater...
Vielen Dank
Manuela |
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
21.06.2011 06:20
|
|
THEMA: Steuernummer |
Liebe Frau Manuela,
Wenn Sie also KEINE UID-Nummer haben, dann kaufen Sie aus dem Ausland wie ein Privater ein - nämlich mit der "ausländischen " Umsatzsteuer - z.B. 19 %. Wenn Sie die Erwerbsschwelle (EUR 11.000,--) im Jahr überschreiten, dann müssen Sie sich eine UID-Nummer vom Finanzamt geben lassen, und dann müssen Sie bei der Besetllung diese angeben, erhalten die Lieferung damit umsatzsteuerfrei und machen in Österreich eine Umsatzsteuervoranmeldung, mit der Sie die 20 % Umsatzsteuer für den Einkauf an das österreichische Finanzamt bezahlen.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at |
|
|
Verfasst von:
Mag. Gerhard Distler am
23.06.2011 10:48
|
|
THEMA: Steuernummer |
Sg. Frau Manuela,
eine Steuernummer benötigen Sie als "Registrierungsnummer" beim Finanzamt. Wenn Sie am Jahresende eine Jahreserklärung über Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb abgeben, müssen dieser einer Person (Steuernummer) zugeordnet werden. Daher haben Sie eine Steuernummer zu beantragen (vereinfacht auch die Kommunikation mit dem Finanzamt). Die Steuernummer müssen Sie bei jedem Schriftverkehr mit dem Finanzamt angeben. Diese wird gleichzeitig mit der Meldung des Gewerbe beim Finanzamt (Formular Verf24) beantragt (rechts oben den Vermerk NEU bei Steuernummer eintragen).
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Mfg |
|
|
|