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Verfasst von: Pierre am 15.08.2011 23:20
 


THEMA:  Verantwortung eines Steuerberater bei Steuererklärungen

Guten Tag,
Kurze Zusammenfassung meiner Lage: Ich arbeite in Deutschland und wohne und in Belgien. Durch meine Berufsätigkeit bin ich gezwungen sehr oft ins Ausland zu reisen. Dies führt dazu dass weniger als 90% meine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit der deutschen Einkommensteuer unterliegen und deshalb werde ich, laut das Steuerrechtgesetz, als "beschränkt steuerpflichtig" eingestuft.
Seit 2006 wird meine Steuererklärung von einem Steuerberater zusammengestellt. Dieser hat immer eine "unbeschränkte Steuerpflichtige" Erklärung eingereichet obwohl ich jedes Jahr hohe Beträge an Verpflegungspauschalen bekomme. Letztes Jahr sind diesen hohen Beträge an Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten das Steueramt aufgefallen. Mein Fall wurde somit vom deutschen Finanzamt unter die Lupe genommen. 
Die Schlussvolgerung dieser Überprüfung war die "Umstufung" von unbeschränkt auf beschränkt Steuerpflichtig.
Somit verlor ich gewisse Vorteile. Dadurch wurde ich gebeten die Eigenheimzulage für die Jahre 2009 und 2010 zurückzuzahlen. Die Idee einen Antrag auf Eigenheimzulage zu stellen kam von meinem Steuerberater. Für alle Anträge wurden Zusatzrechnungen erstellt.
Es wurde für die Erstellung der Steuererklärung 2010 als "unbeschränkte Steuerpflicht" eine Rechnung erstellt. Vor ein paar Wochen habe ich eine zweite Rechnung bekommen: Erstellung der Steuererklärung als "beschränkt steuerpflichtig" plus einen Pauschalbetrag für die Zusatzarbeit dass mein Fall generiert hat.
Mein Steuerberater hat mich nie über die Gefahr bei häufiger Auslandstätigkeit aufgeklärt. Er versteckt sich hinter der Begründung dass er das nicht wissen konnte.
 Nie wurde ich von Ihm informiert dass er wenig Erfahrung hat mit "internationalen Steuerrecht". Ich verweigere momentan die Zahlung der 2. Rechnung. Bin ich in meinem Recht oder ist die 2. Rechnung gerechtfertigt?
Grüsse,

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.08.2011 18:07
 


THEMA:  Verantwortung eines Steuerberater bei Steuererklärungen

Lieber Herr Pierre,

Wenn ich richtig verstanden habe, dann geht es um die Steuerpflicht Deutschland / Belgien /sonst wo auf der Welt. Hier schreiben nur Steuerberater die auf österreichsichen Bezug (auch international mit Österreichbezug) spezialisiert sind.

Aber gurndsätzlich denke ich, dass es auch in Deutschland die Möglichkeit der "Option auf unbeschräkte Steuerpflicht" gibt, wenn Sie mehr als 90 % der Einkünfte in Deutschland beziehen und dies durch Finanzamtsbescheid Ihres Wohnsitzstaates nachweisen. Das ist EU-Recht. Davon könnten Sie gegebenenfalls - wenn die Bedingungen bei Ihnen zutreffen Gebrauch machen.

Sollen Sie die Rechnung zahlen - nun, das sollten Sie gegebenenfalls in einem klärenden Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder allenfalls mit Ihrem Rechtsanwalt klären. Fragelich ist, ober Ihnen Schaden zu gefügt hat oder nur ein vermeintlicher Vorteil nachträglich doch nicht nutzbar war ( was noch zu klären wäre).

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

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