Lieber Herr Pierre,
Wenn ich richtig verstanden habe, dann geht es um die Steuerpflicht Deutschland / Belgien /sonst wo auf der Welt. Hier schreiben nur Steuerberater die auf österreichsichen Bezug (auch international mit Österreichbezug) spezialisiert sind.
Aber gurndsätzlich denke ich, dass es auch in Deutschland die Möglichkeit der "Option auf unbeschräkte Steuerpflicht" gibt, wenn Sie mehr als 90 % der Einkünfte in Deutschland beziehen und dies durch Finanzamtsbescheid Ihres Wohnsitzstaates nachweisen. Das ist EU-Recht. Davon könnten Sie gegebenenfalls - wenn die Bedingungen bei Ihnen zutreffen Gebrauch machen.
Sollen Sie die Rechnung zahlen - nun, das sollten Sie gegebenenfalls in einem klärenden Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder allenfalls mit Ihrem Rechtsanwalt klären. Fragelich ist, ober Ihnen Schaden zu gefügt hat oder nur ein vermeintlicher Vorteil nachträglich doch nicht nutzbar war ( was noch zu klären wäre).
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at
|