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Verfasst von: Rayler am 11.01.2013 14:44
 


THEMA:  KESt Berechnung??

Guten Tag,

Zum Verständnis würde ich gerne wissen welche Berechnung richtig ist:

Aktienkauf zu 5000,00 + Ankauf-Spesen 10,00

Aktienverkauf zu 5500,00 + VK Spesen 10,00

d.h. ich habe insgesamt Brutto 500,00 verdient und 20,00 Spesen gehabt. Wird jetzt die KESt von 480,00 (500,00 - 20,00 Spesen) oder von 520.00 ( 500,00 PLUS 20,00) Spesen berechnet?

Danke für die Erklärung und die gesetzlichen Quellen

viele Grüße Rayler

Verfasst von: Georg am 11.01.2013 15:37
 


THEMA:  KESt Berechnung??

Hallo,

bin kein Steuerberater habe aber ähnliches Problem. Es kommt darauf an wann die Aktien gekauft bzw verkauft wurden.Mehr unter Ministerium für Finanzen:

http://m.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Sparen/Informationzurneuen_11766/_start.htm

Meine DepotBank hat mir für Aktien die 2012 gekauft und nach dem 01.04.2012 verkauft wurden 25% KeSt, bei deinem Beispiel von 500,-€, also 125,-€ einbehalten.

Grüsse

Georg

Verfasst von: C am 11.01.2013 20:57
 


THEMA:  KESt Berechnung??

Sehr geehrter Rayler,


Falls Sie die Aktien nach dem 31.12.2010 gekauft haben, liegt ein ESt-pflichtiger Neubestand (§ 27 Abs 3 EStG) vor, d.h. von etwaigen Erträgen wird 25% KESt (§ 27a EStG) einbehalten und von der Bank (§ 95/1 EStG) abgeführt. Sollten Sie die Wertpapiere im Privatvermögen halten, sind die An- bzw. Verkaufspesen nicht abzugsfähig, d.h. sie vermindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Steuer (§ 20 Abs 2 EStG) und gelten auch nicht als Anschaffungsnebenkosten (§ 27a Abs 4 EStG. Die Bemessungsgrundlage ist gem. § 27a Abs 3 EStG die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (5.500,00 - 5.000,00 €) also 500,00 €. Davon werden 25% einbehalten (125,00 €).

Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich einfach.

Mfg C

Verfasst von: Rayler am 12.01.2013 16:10
 


THEMA:  KESt Berechnung??

Sehr geehrter C,

Hallo Georg,

Danke füfr die Rückmeldung.

Mein Status : Privatperson

Anschaffung :Dezember 2012 und Verkauf Jänner 2013

Die Depot-Bank zieht mir aber von 520,00 die KESt ab, deshalb die Frage,??

viele Grüße Rayler

Verfasst von: C am 13.01.2013 11:01
 


THEMA:  KESt Berechnung??

Sehr geehrter Rayler,

entsprechend Ihrer oben gemachten Angaben ist die KESt von 500,00 € zu berechnen.

Dies können Sie in den angeführten Rechtsquellen nachschlagen.

Eine genaue Überprüfung der Gründe für die Berechnung der Bank (von 520,00) würde eine

Einsicht in die An- bzw. Verkaufabrechnung der Bank (Kontoauszüge des Depots) erfordern.

 

Mfg

C

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